Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Langkau IT GbRNeuenhagen, den 01.09.2004
1. Lieferfrist
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn
die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert
sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die
vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von
uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen
dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig,
soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
2. Lieferumfang
1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
bestimmt.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der
Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind,
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand
nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller
zumutbar sind.
3. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels
abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe
in Berlin. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von
vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung
von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller
hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen,
es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger
als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder
grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist
von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder
endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur
Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen,
so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf
den Besteller über.
6. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich
danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten
oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt,
den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung
den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und
Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen
gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und
vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
7. Gewährleistung & weiterführende Garantien
1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel
an den Liefergegenständen:
a) Während eines Zeitraumes von sechs Monaten (24 Monate bei Verkauf
an Privatkunden) nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller
einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir
einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen
oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar,
so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung
des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Ausgenommen von allen Gewährleistungen sind auf Softwareprobleme zurückzuführende
Fehler.
b) Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen
des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
Zahlung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden
oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei
Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber
hinaus folgendes:
4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten
Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus
der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt
und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir
verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets
für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände
zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das
Miteigentum für uns.
7. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch
zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich
davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung
zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte
bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen
des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit
diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
9. Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
10. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen
Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
3. Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller
eine geringere Belastung nachweist.
4. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten
Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung
mit solchen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist AG Strausberg.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die
Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig
ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn
der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
12. Anzeige- und Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz
1. Die Firma Langkau IT GbR weist darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten per EDV unter Berücksichtigung und Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Nach § 26 Abs. 1 und § 48 Abs. 3 BDSG sind wir gehalten, Sie von der ersten Speicherung bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Die Firma Langkau IT GbR kommt dieser Verpflichtung hiermit nach. Weitere Benachrichtigungen erfolgen nicht.
13. Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit
uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
1.1 Langkau IT GbR erbringt die vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Kunden
auch in dessen Räumen.
1.2 Jeder Vertragspartner nennt dem anderen einen sachkundigen verantwortlichen
Mitarbeiter, der zur Durchführung dieses Vertrages erforderliche Auskünfte
erteilen und Entscheidungen entweder treffen oder veranlassen kann.
1.3 Die Langkau IT GbR Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis
zum Kunden, auch soweit sie in dessen Räumen tätig werden. Der
Kunde wird Anforderungen wegen der er zu erbringende Leistungen ausschließlich
dem vom Langkau IT GbR benannten verantwortlichen Mitarbeiter übermitteln
und den übrigen Langkau IT GbR Mitarbeitern insofern keine Weisungen
erteilen.
Ist ein Mitarbeiter wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert, die Leistungen zu erbringen, wird Langkau IT GbR auf Wunsch des Kunden unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im übrigen kann Langkau IT GbR einen Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter ersetzen.
1.4 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen frei von Rechten Dritter rechtzeitig zu Verfügung zu stellen. Des weiteren gestattet er Langkau IT GbR den uneingeschränkten Zugang zu allen seinen Grundstücken, Gebäuden, Räumen und kommunikationstechnischen Einrichtungen usw., sofern es die Durchführung der Arbeiten im Sinne dieses Vertrages erforderlich macht. Für die Einholung etwa erforderlicher, z.B. behördlicher, Genehmigungen ist der Kunde verantwortlich.
1.5 Mit Aushändigung der Arbeitsergebnisse in Form einer Abschlußdokumentation
an den Auftraggeber gelten die Arbeiten als beendet und die Leistung als
ordnungsmäßig erbracht.
1.6 Alle Rechte an von Langkau IT GbR nach diesem Vertrag erzielten Arbeitsergebnissen
stehen ausschließlich dem Kunden zu. Langkau IT GbR bleibt jedoch
zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung nicht geschützter
Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung
der Leistungen verwandt oder entwickelt wurden.
2. Terminverzögerung, Änderung des Leistungsumfangs
2.1 Wird Langkau IT GbR in der Durchführung dieser Vereinbarung durch
Umstände, gleich welcher Art, behindert, so wird sie dies dem Kunden
unverzüglich mündlich oder schriftlich mitteilen. Sind die behindernden
Umstände von Langkau IT GbR nicht zu vertreten, so werden sich Langkau
IT GbR und der Kunde über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten
Termine verständigen.
2.2 Führen die Anforderungen des Kunden nach Ziff.1.3 oder andere vom
Kunden zu vertretenden Umstände zu einem erhöhten Arbeitsaufwand,
so wird Langkau IT GbR dies dem Kunden unverzüglich mündlich oder
schriftlich mitteilen. Langkau IT GbR und der Kunde werden sich dann über
eine angemessene Erhöhung der Vergütung oder Verschiebung der vereinbarten
Termine verständigen.
2.3 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, während der Laufzeit dieses
Vertrages schriftliche Änderungswünsche bezüglich der vereinbarten
Leistungen einzubringen.
Im Falle schriftlicher Änderungswünsche des Kunden antwortet Langkau
IT GbR innerhalb angemessener Zeit, ob die Änderungen durchgeführt
werden können und welche Auswirkungen dies auf die zu erbringende Leistung
hat, insbesondere auf Zeitplan und Vergütung.
Soweit Langkau IT GbR Änderungswünsche einbringt, ist der Kunde
verpflichtet unverzüglich mitzuteilen, ob er den vorgeschlagenen Änderungen
zustimmt. Langkau IT GbR setzt die Arbeiten auf der Grundlage des geschlossenen
Vertrages bis zur Benachrichtigung durch den Kunden fort.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Leistungen werden entweder pauschal oder nach Aufwand berechnet.
3.2 Bei pauschaler Berechnung werden über die Beschreibung hinausgehender
Leistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
3.3 Bei Berechnung nach Aufwand gilt:
Langkau IT GbR berechnet nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit
zu ihren jeweils gültigen Listenpreisen.
Bei Berechnung nach Stunden- bzw. Monatsverrechnungssätzen werden begonnene
Einsatzstunden bzw. Monate zum anteiligen Verrechnungssatz berechnet. Für
Leistungen, die außerhalb der bei Langkau IT GbR üblichen Arbeitszeit
zu erbringen sind, gelten besondere Sätze; mit ihnen sind Tagegelder
und Zuschläge für Mehrarbeit abgegolten. Der Kunde erstattet Nebenkosten,
z.B. für Telefon, und Kosten für notwendige Reisen und etwa notwendige
auswärtige Übernachtungen. Vor Antritt einer Reise stimmen die
Vertragspartner Einzelheiten ab, z.B. Termine oder die Benutzung der Bundesbahn
oder des Flugzeuges anstelle eines PKW. Zu
erstatten sind für
PKW der bei Langkau IT GbR jeweils gültige Listenpreis/km
Bahn 1. Klasse (bei Schlafwagenbenutzung Doppelbett)
Flugzeug Touristenklasse (außerhalb Deutschlands:
Business-Class)
Ü
bernach- der bei Langkau IT GbR jeweils gültige
tung Pauschalpreis für Übernachtungen. falls die
tatsächlichen Übernachtungskosten diese
Pauschale überschreiten, wird der Mehrbetrag
zusätzlich berechnet.
3.4 Die Zahlungen werden fällig unverzüglich nachdem die entsprechende Leistung erbracht und die Rechnung dem Kunden zugegangen ist. Langkau IT GbR behält sich vor, Zwischenabrechnungen durchzuführen.
4. Geheimhaltung
Langkau IT GbR wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge
und Unterlagen, die ihr im Zusammenhang mit diesem Vorgang bekannt und die
ihr als vertraulich bezeichnet wurden, gegenüber Dritten vertraulich
behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt
geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
Langkau IT GbR wird ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
5. Gewährleistung
Im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet sich Langkau IT GbR, für
die Dauer von sechs Monaten nach Erbringung/ Übergabe fehlerhafte Leistungen
neu fehlerfrei zu erbringen.
6. Haftung von Langkau IT GbR
Langkau IT GbR haftet für von ihr zu vertretende Personenschäden
max. 2.000.000,- EURO. Langkau IT GbR haftet für von ihr zu vertretende
sonstige Schäden bis zum jeweiligen Auftragswert, höchstens jedoch
bis zu 200,- EURO je Schadenereignis. Bei Verlust oder Beschädigung
von Datenmaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für
die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende als die in diesem Vertrag
ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen
Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen
und Daten, Verlust von Zinsen sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen
Schäden an privat genutzten Sachen, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
7. Nebenabreden, Gerichtsstand
7.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform
7.2 Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, der auf der Seite 1 ober rechts unter Vertragsregion angegebene Ort.